Impressum und Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten

 

SCHUSTER Versicherungsagentur GmbH

Adalbert Stifter Platz 2
4020 Linz

Mobil: +43 676 511 00 84
E-Mail: office [at] schuster-versicherungen.at

 

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber: SCHUSTER Versicherungsagentur GmbH
Firmensitz: 4020 Linz
Fimenbuchnummer: 414713y
Gewerberegister: 401/47201

Wir möchten darauf hinweisen, das wir gewerberechtlich als Mehrfachagentur gem. § 137f Abs 8 Z 2 GewO. auftreten, und folgende Versicherungen lt. Gisa Verzeichnis vertreten:   

DAS, Dialog, Donau, Ergo, Europäische Reiseversicherung, Generali, Hiscox, Merkur, Uniqa, Wiener Städtische, Wüstenrot, Zürich

Wir sind Kooperationspartner der Ärzteservice Dienstleistung GmbH.

Die Beratung erfolgt ausschließlich als Versicherungsagent gem. § 137f Abs 8 Z 2 GewO. Verpflichtung, bzgl. der vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukte nur für den/die im Register genannten Versicherer zu vermitteln.

Unsere Beratung erfolgt nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern zielt auf den bestmöglichen Versicherungsschutz ab, den der/die von mir vertretene(n) Versicherer bieten. Unsere Beratung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Angaben, Wünsche und Bedürfnisse zum angebotenen Versicherungsprodukt. Wir treten nicht als Versicherungsmakler auf. Vor Abgabe der Vertragserklärung werden meine Gründe und Ratschläge zum angebotenen Versicherungsprodukt im Versicherungsantrag und Beratungsprotokoll festgehalten und Ihnen IDD-konform ausgefolgt. Ist das nicht möglich, so werden Ihnen die erforderlichen Auskünfte nach Abschluss des Versicherungsvertrages erteilt.

Susanne Eder ist ein rechtlich selbständiger Kooperationspartner mit EU-Status, und hat mit der Schuster Versicherungsagentur GmbH kein Vertrags- oder Beteiligungsverhältnis - es handelt sich hier um eine reine Bürogemeinschaft, daher wird keinerlei Haftung übernommen.

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Erklärung zur nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung als Versicherungsagentur

gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019

 

1) Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Untrnehmensführung (=ESG-Faktoren) deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben können.

ESG-Faktoren sind:

-"E" Environment: z.B. Klimaschutz, Schutz der Biodiversität, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressoursen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, nachhaltige Landnutzung.

-"S" Social: z.B. Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsabeit, keine Diskriminerung), angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, Gesundheitsschutz.

-"G" Governance: z.B. Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement, Ermöglichung von Whistle Blowing, Gewährleitstung von Arbeitnehmerinnenrechten, Datenschutz, Informatiostransparenz gegenüber Konsumentinen, unternehmenseigene Qualitätsmanagementsysteme.

2) Strategien zu Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungen (lt. Art. 3 Abs.2 Offenlegungsverordnung)

Als Versicherungsagentur, die sich mit Finanzberatung für Versicherungsanlageprodukte (IBIPs) erbringt, sind wir als Finanzberater im Sinne von Art. 2 Pkt.2 11a der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleisungssektor.

Wir vermitteln Versicherungsanlageprodukte ausschließlich entsprechend unserer Registrierung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA-Register) und unserer in den Produktvertriebsvorkehrungen definierten Strategien für Versicherungsunternehmen mit Sitz oder NL in Österreich. Außerdem werden Produkte der betrieblichen Vorsorge (Altersversorgungssystem) vermittelt. Soweit auf Basis unserer GISA-Registrierung und den Strategien in den Produktvertriebsvorkehrungen mehrere Versicherungsanlageprodukte für die Abdeckung der Wünsche und Bedürfnisse eines Kunden angeboten werden können, streben wir eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsberatung an. Wir erhalten die Informationen über eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken der Versicherungsanlageprodukte von unseren Versicherungspartnern zur Verfügung gestellt bzw. fordern diese Informationen periodisch an. Ab dem Zeitpunkt, ab dem unsere Versicherungspartner die erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen in die vorvertraglichen Informationen zu Versicherungsanlageprodukten integriert haben, bekommt der Kunde diese Informationen zur Nachhaltigkeit automatisch im Zuge der Beratung, da wir die Berechnungsprogramme unserer Versicherungspartner verwenden. Diese Informationen sind somit Bestandteil des Beratungsgespräches, auf dessen Basis der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann. Zusätzlich stehen die Informationen zu Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Homepage unserer Versicherungspartner zur Verfügung, damit sich unsere Kunden ein umfassendes Bild über die Nachhaltigkeit der von uns vermittelten Versicherungsanlageprodukte machen können.

3) Negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (lt. Art. 4 Abs.5 a und b Offenlegungsverordnung)

Unsere Versicherungspartner sind Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Sie sind daher lt. Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung verpflichtet, folgende Informationen auf ihrer Homepage zur Verfügung zu stellen: • wenn sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen; wenn sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, klare Gründe, warum sie das nicht tun, einschließlich gegebenenfalls Informationen darüber, ob und wann sie beabsichtigen, solche nachteiligen Auswirkungen zu berücksichtigen. Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausschließlich anhand der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, die wir nicht überprüfen. Entsprechend unserer Registrierung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA-Register) vermitteln wir Versicherungsanlageprodukte. Wir verwenden die Berechnungsprogramme der Versicherungsunternehmen, daher ist sichergestellt, dass die Kunden auch die erforderlichen vorvertraglichen Informationen erhalten und diese Themen Teil des Beratungsgespräches sind.

4) Vergütungspolitik – Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (lt. Art. 5 Abs.1 Offenlegungsverordnung)

Die gesetzlichen Vergütungsregelungen (§ 1 Abs. 3 Standesregeln für Versicherungsvermittlung: allgemeine Vergütungsregelungen für alle Versicherungssparten; § 9 Abs. 3 Standesregeln für Versicherungsvermittlung: besondere Vorschriften für die Vergütung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten; sowie Art 8 DelVO (EU) 2017/2359: Vorschriften zur Bewertung von Anreizen und Anreizregelungen beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten) werden eingehalten. Das Kreditinstitut verfolgt das Ziel, über den Vertrieb nachhaltiger Versicherungsprodukte zu einer umweltverträglicheren, sozialeren und besser geführten Wirtschaft beizutragen. In die Vergütungspolitik sind Nachhaltigkeitsfaktoren entsprechend einbezogen, insbesondere da mit Ausnahme der freiwilligen Prämien für besondere Erfolge in einzelnen Ausnahmefällen keine variablen Vergütungssysteme bestehen. Damit gewährleistet die unternehmensinterne Vergütungspolitik, dass sie den Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung nicht entgegensteht und allfällige Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt. 

Stand März 2021

 

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